Die Digitalisierung eröffnet in vielen Lebensbereichen neue Möglichkeiten. Pro Senectute befähigt Seniorinnen und Senioren, neue Informationstechnologien zu nutzen und unterstützt die Offlinerinnen und Offliner, damit sie nicht zu Verliererinnen und Verlierern der Digitalisierung werden und aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden.
Pro Senectute begrüsst den Vorschlag für das neue Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis. Einerseits beruhen Bezug und Verwendung einer elektronischen Identität auf Freiwilligkeit. Damit stehen älteren Menschen, die offline unterwegs sind, weiterhin die herkömmlichen analogen Registrierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Andererseits wurden wesentliche Kritikpunkte der vorangehenden Abstimmung über die E-ID vom März 2021 gelöst.
Schliesslich bietet die E-ID eine Vielfalt von neuen Möglichkeiten, Dokumente rechtsgültig zu erstellen, die vormals der handschriftlichen Unterschrift benötigten. Pro Senectute begrüsst dies vor allem im Hinblick auf mögliche Entwicklungen hinsichtlich der Erstellung der Vorsorgedokumente respektive deren Rechtsgültigkeit.
Heute haben Privatpersonen mit hohen Schulden und ungünstiger Rückzahlungsperspektive in der Schweiz kaum Möglichkeiten, sich finanziell nachhaltig zu sanieren. Gerade auch ältere Privatverschuldete haben meist keine realistische Chance, jemals aus ihren Schulden herauszukommen.
Pro Senectute begrüsst die Schaffung eines geregelten Entschuldungsverfahrens für Privatpersonen. Insbesondere das neue Sanierungsverfahren mit Restschuldbefreiung bewerten wir positiv. Da das vorgeschlagene, neue Sanierungsverfahren allen natürlichen Personen offensteht, können davon vorwiegend auch ältere Verschuldete ohne realistische Rückzahlungsmöglichkeiten profitieren.
Allerdings sollten verschuldete Personen bei Bedarf Unterstützung durch Fachpersonen erhalten. Deshalb plädiert Pro Senectute für die verbindliche Verankerung der sozialarbeiterischen Begleitung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).
Die Verordnung sieht vor, dass zukünftig dipl. Podologinnen und Podologen HF, spezifische Leistungen in Zusammenhang mit Diabeteserkrankungen auf ärztliche Anordnung hin der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verrechnen können.
Dies gilt jedoch nur für dipl. Podologinnen und Podologen HF, nicht aber Podologinnen und Podologen EFZ, selbst wenn sie unter der Aufsicht von dipl. Podologinnen und Podologen HF arbeiten. Pro Senectute schlägt vor, dass eine Verrechnung im Falle einer Aufsicht analog der anderen Leistungserbringer ermöglicht wird.
Zudem scheint eine Begrenzung der Anzahl Behandlungen pro Kalenderjahr aus medizinischer Sicht wenig sinnvoll. Pro Senectute schlägt vor, die maximale Anzahl der Behandlungen an der ärztlichen Anordnung auszurichten.
Mit der Covid-19-Verordnung 2 vom 13. März 2020 wurden alle Personen über 65 sowie Personen mit verschiedenen spezifischen Vorerkrankungen als besonders gefährdet eingestuft. Diese Bestimmungen hatten einschneidende Konsequenzen für die 1.6 Million Menschen über 65 in der Schweiz.
Die Festlegung der Altersgrenze von «65+» ohne weitere Spezifikation erachten wir als wissenschaftlich ungenügend belegt und entsprechend unverhältnismässig. Die Festlegung einer Altersgrenze (aber auch anderer persönlicher Merkmale gemäss Art. 8 Abs. 2) kann eine Stigmatisierung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zur Folge haben, welche wie im konkreten Fall den Generationenzusammenhalt einer schweren Bewährungsprobe unterzieht. Pro Senectute fordert, die Formulierung «Personen ab 65 Jahren» ersatzlos aus dem Bericht zuhanden des Parlaments zu streichen und einzig die Erkrankungen aufzuführen.
Pro Senectute erachtet neben der laufenden Reform der AHV auch diejenige der beruflichen Vorsorge als dringend, um die Finanzierung der Renten langfristig zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall gilt insbesondere der Grundsatz, dass die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglicht.
Die vorliegende Vorlage zielt darauf ab, das Rentenniveau trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu sichern. Hinsichtlich der Senkung des Mindestumwandlungssatzes, der Senkung des Koordinationsabzuges sowie der Anpassung der Altersgutschriftensätze geht der Vorschlag in die richtige Richtung. Pro Senectute lehnt hingegen die Finanzierung der als Ausgleichsmassnahme vorgesehenen Rentenzuschläge über zusätzliche Lohnprozente ab.
Pro Senectute ist der Auffassung, dass das Stiftungsrecht in seiner jetzigen Ausgestaltung sehr gute Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Stiftungswesen in der Schweiz bietet. Entsprechend schätzt Pro Senectute den Anpassungsbedarf im Schweizer Stiftungsrecht als gering ein. Verschiedene Elemente der Vorlage wie die Neuregelung der steuerlichen Privilegierung von Zuwendungen oder die Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde sind aus der Sicht von Pro Senectute abzulehnen.
Am 22. März 2019 hat das Parlament die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) verabschiedet. Entsprechend muss die Verordnung über die Ergänzungsleistungen (ELV) an die Reform angepasst werden. Pro Senectute hat an der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung teilgenommen.
Für Pro Senectute ist es zentral, dass die Ausnahmen für Vermögensverminderungen nicht in Form einer abschliessenden Liste definiert werden. Zudem setzt sich Pro Senectute für eine massvolle und möglichst unbürokratische Umsetzung der Vermögensschwelle sowie steuerrechtliche Gleichbehandlung der Krankenkassenbeiträge und Geldleistungen der EL ein. Pro Senectute schlägt zudem vor, bei der Einteilung in die massgeblichen Mietzinsregionen nicht nur die Gemeindetypologie sondern auch die effektiven Mietzinsen in einer Gemeinde zu berücksichtigen. Die Anpassung der Mietzinsmaxima ist zudem möglichst rasch umzusetzen – schliesslich wird die Miete von Monat zu Monat fällig.
Pro Senectute engagiert sich seit ihrer Gründung im Jahr 1917 für altersgerechte Wohnformen und fördert die Selbständigkeit von älteren Menschen zuhause.
Für ältere Menschen stellt sich die Herausforderung, dass mit dem Eintritt ins Rentenalter das bisherige Einkommen sinkt. Der Eigenmietwert verändert sich jedoch mit dem Eintritt ins Rentenalter nicht und nimmt somit einen grösseren Anteil am steuerrelevanten Einkommen ein. Gerade kleine Renten werden durch die Aufrechnung eines fiktiven Einkommens steuerlich überbelastet.
Pro Senectute unterstützt daher die vorgeschlagenen Abschaffung des Eigenmietwertes. Ausdrücklich begrüsst wird die vorgeschlagenen Änderungen im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Die geltenden Bestimmungen berücksichtigen den Mietwert als anrechenbare Einnahme bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen und haben entsprechend geringere Ergänzungsleistungen zur Folge. Mit der Neuregelung entfällt dies, wobei die Pauschale für Nebenkosten bestehen bleibt.
Angehörige erbringen jeden Tag grosse Leistungen bei der Betreuung und Pflege von Senioren zu Hause. Pro Senectute unterstützt Angehörige bedürftiger älterer Menschen mit einem breiten Angebot an Entlastungsdiensten, Tagesstätten und Alltagsassistenzen. Zudem fördert Pro Senectute den Austausch unter Betroffenen und informiert und berät betroffene Angehörige. Bei arbeitstätigen Angehörigen hat die hohe Doppelbelastung oft negative Auswirkungen. Pro Senectute begrüsst und unterstützt das Anliegen, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu verbessern. Aus der Sicht von Pro Senectute werden jedoch betreuende Angehörige, welche sich um ältere Menschen kümmern, im Vorentwurf nicht angemessen berücksichtigt. Sowohl aus sozialen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen sind gute Rahmenbedingungen sowie eine Förderung und Unterstützung der Betreuung und Pflege älterer Menschen durch Angehörige notwendig.
Pro Senectute ist Mitglied der Interessengemeinschaft «Betreuende und Pflegende Angehörige. Die IG hat auch an der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die «Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung» teilgenommen. Aufgrund der Vielfalt der beteiligten Organisationen ist die gemeinsame Stellungnahme breiter angelegt als diejenige von Pro Senectute.
Pro Senectute engagiert sich seit ihrer Gründung für ein finanziell abgesichertes und zeitgemässes Rentensystem. Nach den gescheiterten Versuchen, die Altersvorsorge anzupassen, erachtet Pro Senectute die Reform als dringend, um die Finanzierung der Renten zu gewährleisten. Pro Senectute hat sich zu den drei Kernelementen der Vorlage (Flexibilisierung Referenzalter, Erhöhung des Referenzalters für Frauen und Finanzierung) im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens geäussert.
Pro Senectute setzt sich seit über 100 Jahren für das Wohl älterer Menschen ein und unterstützt sie dabei, bis ins hohe Alter unabhängig und selbstbestimmt zu leben. Die Annahme der Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» gefährdet den Menschenrechtsschutz, indem die Europäische Menschenrechtskonvention nicht mehr systematisch angewendet werden könnte. Gerade für besonders vulnerable Gruppen wie ältere Menschen – bei welchen zurzeit auch viele neue menschenrechtliche Fragen aufkommen – würde so ein zentrales Element zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte wegfallen. Aus diesen Gründen empfiehlt Pro Senectute die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» abzulehnen.
Als grösster Partner im Erwachsenensportprogramm esa des Bundesamtes für Sport bieten die Pro Senectute Organisationen ein vielfältiges und nicht kommerziell ausgerichtetes Sport- und Bewegungsangebot an, um ältere Menschen dabei zu unterstützen, in einem sozialen Setting bis ins hohe Alter fit und gesund zu bleiben.
Sicherheit und Qualität im Bereich der Risiko- und allen anderen Sportaktivitäten sind auch aus Sicht von Pro Senectute zentral. Pro Senectute ist jedoch der Auffassung, dass sich die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2014 bewährt hat und kein Handlungsbedarf besteht, welcher eine Anpassung der Art. 2 (Gewerbsmässigkeit) sowie Art. 4 Bst. d (Schneeschuhtouren) rechtfertigt.
Mit dem Auto, Velo, öffentlichen Verkehr oder zu Fuss: Wer seine Mobilität einbüsst, ist stärker auf Hilfe von anderen angewiesen. Im schlimmsten Fall sind Betroffene komplett abhängig und sozial isoliert. Die Mehrheit der Seniorinnen und Senioren möchte heute aber zuhause alt werden. Deswegen ist es ein zentrales Anliegen von Pro Senectute, die Mobilität im Alter zu erhalten.
Die Frage, wie die Mobilität der älteren und hochaltrigen Menschen künftig gewährleistet wird, ist nur in Ansätzen gelöst. Beim Thema Fahren im Alter gilt es, das Bedürfnis nach Mobilität und Selbständigkeit von älteren Menschen und jenes der Gesellschaft nach Sicherheit im Verkehr noch besser in Einklang zu bringen.
Die Bekämpfung psychischer Erkrankungen soll intensiviert und die Gesundheit im Alter stärker gefördert werden. Zu diesem Zweck beantragt Gesundheitsförderung Schweiz, den Zuschlag auf der Krankenkassenprämie zu erhöhen. Damit möchte sie die Belastung des Gesundheitssystems durch chronische, nichtübertragbare Krankheiten verringern.
Für Pro Senectute sind Prävention und Gesundheitsförderung im Alter wichtige Aufgaben mit steigender Bedeutung. Pro Senectute ist bereits seit vielen Jahren in diesem Arbeitsfeld aktiv und erreicht mit ihren Dienstleistungen – beispielsweise dem Kursangebot im Bereich der Sturzprävention – sehr viele ältere Menschen.
Pro Senectute Schweiz unterstützt den Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern – dies als klares Bekenntnis zur Gesundheitsförderung im Alter und der interorganisationalen Koordination und Kooperation auf nationaler Ebene gemäss der Strategie «Gesundheit 2020».
Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) schafft mit der neuen Norm 387/4 Grundlagen für die umweltfreundlichere Nutzung von Elektrizität. Pro Senectute begrüsst diese Idee, wünscht aber, dass den Bedürfnissen der älteren Bevölkerung stärker Rechnung getragen wird. Da die Sehkraft im Alter abnimmt, hat eine schlechte Beleuchtung auf die Lebensqualität von älteren Menschen überproportionale Auswirkungen.
Pro Senectute spricht sich aus diesem Grund dafür aus, die Norm so zu korrigieren, dass ältere Menschen nicht benachteiligt werden.
Pro Senectute hat an der Vernehmlassung teilgenommen. Wir begrüssen die Vorlage, da sich der Bundesrat dafür einsetzt, dass das Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen erhalten bleibt und eine alte Forderung von Pro Senectute – Einschränkung des Kapitalbezugs aus der 2. Säule – aufnimmt.
Die vier nicht übertragbaren Krankheiten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Krankheiten der Atmungsorgane und Diabetes verursachen in der Schweiz rund 75 % der Todesfälle (Männer: 74,6 %, Frauen: 75,9 %). Der Bundesrat will deshalb die Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung intensivieren und hat eine nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten erarbeitet. Pro Senectute hat an der Anhörung teilgenommen und Stellung genommen.
Als grösste Partnerorganisation des BASPO im Erwachsenensport nehmen wir ausschliesslich zum „Breitensportkonzept Bund“ Stellung. Wir begrüssen das Konzept im Grundsatz und erachten es als weitgehend umfassend. Jedoch sollte es in einigen Bereichen noch vertieft werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat am 26. Juni 2015 entschieden, die Vorlage zur Neuberechnung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen an den Bundesrat zurückzuweisen. Dies würde bedeuten, dass eine Lösung des dringlichen Problems um weitere Jahre aufgeschoben würde – auf Kosten der bedürftigsten Rentnerinnen und Rentner.
Pro Senectute Schweiz ruft die Mitglieder des Nationalrats mit einem Brief an die Fraktionspräsidien dazu auf, in der Herbstsession 2015 den Antrag ihrer Kommission zur Zurückweisung der Vorlage an den Bundesrat abzulehnen. Die Mietzinszuschüsse müssen möglichst bald angepasst werden!
Pro Senectute Schweiz nutzte die Gelegenheit der öffentlichen Anhörung auf Einladung Herrn Bundesrat Alain Berset und untersucht die Nationale Strategie Sucht 2017-2024 auf die Bedürfnisse älterer Menschen und die Fragestellungen der Altersarbeit hin.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erarbeitet zusammen mit seinen Partnern die Nationale Strategie Sucht 2017-2024. Die Strategie will von bisherigen Teilpolitiken wegkommen und alle Suchtformen in einen umfassenden Ansatz einbinden. Ziel ist es, Abhängigkeit vorzubeugen, die damit verbundenen gesundheitlichen Schäden zu verringern, den betroffenen Menschen die erforderliche Hilfe und Behandlung bereitzustellen und negative Auswirkungen auf die Gesellschaft zu verhindern. Die Rückmeldung von Pro Senecute zuhanden des Expertengremiums des BAG betreffend genereller Unterstützung der Strategie, ihre inhaltliche Ausrichtung, ihre Bedeutung für betroffene Akteure und mögliche Lücken finden Sie im beiliegenden Dokument, ebenso wie den Bericht Nationale Strategie Sucht 2017-2024. Die Nationale Strategie Sucht wird dem Bundesrat bis im Herbst vorgelegt. In einem nächsten Schritt wird zusammen mit den wichtigsten Partnern ein Massnahmenplan erarbeitet. Vertiefende Informationen finden Sie hier.
Für ältere Menschen sind TV und Radio sowie auch das Internet die wichtigsten Medien.
Speziell auf die Schweiz ausgerichtete Sendungen haben eine klar identitätsstiftende Funktion. Damit die Plattformen TV, Radio und das Internet attraktiv bleiben, braucht es einen guten Mix, sonst verlieren diese an Relevanz, was unter Umständen wiederum einen negativen Einfluss auf die Infoinhalte haben könnte. PS CH befürwortet den aktuellen Sende- und Programmmix Stand der SRG SSR (betreffend Information, Unterhaltung und Informationsplattform und Kommerzialisierung), steht dagegen einer verstärkten Kommerzialisierung kritisch gegenüber.
Die Stiftung Pro Senectute Schweiz bedankt sich für die Möglichkeit, an der Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zur Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht teilnehmen zu können. Die vorliegende Stellungnahme wurde vom Stiftungsrat von Pro Senectute Schweiz nach Konsultation der kantonalen und interkantonalen Pro Senectute-Organisationen verabschiedet.
Pro Senectute nimmt als grösste Fach- und Dienstleistungsorganisation der Schweiz im Dienste der älteren Menschen Stellung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG) betreffend anrechenbare Mietzinsmaxima, die der Bundesrat am 12. Februar 2014 in die Vernehmlassung gegeben hat.
Pro Senectute nimmt als grösste Fach- und Dienstleistungsorganisation der Schweiz im Dienste der älteren Menschen Stellung zur Reform der Altersvorsorge, die der Bundesrat am 20. November 2013 in die Vernehmlassung gegeben hat.